November 26, 2020
München (pta056/26.11.2020/23:40) – Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)
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SynBiotic SE: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen
München, 26. November 2020 – Der Verwaltungsrat der SynBiotic SE hat beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital 2020 Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.250.000,00 um bis zu EUR 375.000,00 auf bis zu EUR 2.625.000,00 durch Ausgabe von bis zu 375.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die “Neuen Aktien”) gegen Bareinlagen zu erhöhen (“Neue Aktien”). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, (“Hauck & Aufhäuser”) gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 17,00 je Neuer Aktie im Verhältnis 6:1 zum Bezug anzubieten.
Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der SynBiotic SE, insbesondere dem Erwerb von Beteiligungen eingesetzt werden.
Über die SynBiotic SE
Die SynBiotic SE verfolgt eine Buy-and-Build-Strategie, um eine diversifizierte Unternehmensgruppe im Cannabis-Sektor aufzubauen, die die alternative Produktion von funktionell überlegenen Cannabinoiden und anderen psychoaktiven Molekülen ebenso umfasst wie die Entwicklung von Wellness-Produkten für den Endkunden unter eigenen Marken. Dabei konzentriert sich die SynBiotic SE insbesondere auf die synthetische Produktion von Cannabinoiden, die Arzneimittelentwicklung, die Nahrungsergänzungsentwicklung sowie auf Kosmetikprodukte.
Weitere Informationen stehen unter https://www.synbiotic.com bereit.
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